
Wer ist «Arbeitgeber» bezogen auf das Thema Arbeitssicherheit? Unter dem Begriff «Arbeitgeber» wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, die gegen Lohn Arbeitnehmende beschäftigt wobei der Lohn nicht zwingend mit Geld erfolgen muss.
Der Arbeitgeber trägt immer die Gesamtverantwortung für die Arbeitssicherheit und kann seine Verantwortung nicht delegieren. Seine Pflichten sind in der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) im Kapitel 2 festgehalten.
Meistens wird der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben und Tätigkeiten seinem Kader, seinen Spezialisten und seinen Mitarbeitenden übertragen.
Dabei wird vom Arbeitgeber verlangt, dass er seine Mitarbeitenden befähigt (zweckmässige Ausbildung, Weiterbildungen und Instruktionen, erteilen von Kompetenzen und Weisungen).
Die Pflichten des Arbeitgebers sind auch für Vorgesetze, Lehrmeister, Spezialisten verbindlich.
Zusammengefasst, jeder der Arbeit verteilt und Weisungsberechtigt ist, ist Arbeitgeber im Sinne der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz und muss seine Pflichten wahrnehmen.
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