SIOP - KompetenzHaus GmbH, Attenreute 6, 9315 Neukirch (Egnach) TG

AGB Bildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kurse und Lehrgänge SIOP

SIOP AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen SIOP Bildung (AGB)


Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aus- und Weiterbildungsaktivitäten mit SIOP – KompetenzHaus GmbH (SIOP).


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Mit der Unterschrift auf der schriftlichen Anmeldung bzw. mit dem Abschicken der elektronischen Anmeldung anerkennt der/die Teilnehmende (TN) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldebestätigung wird umgehend mit der Anmeldung per E-Mail versendet. Die Rechnung für die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten wird ebenfalls unmittelbar mit der Anmeldung per E-Mail versendet. Die Einladung mit den Detailinformationen wird spätestens in der Kurs Vorwoche per E-Mail versendet.


Preise

Die Preise beinhalten den Beitrag für die Aus- und Weiterbildungslektionen an den Lehrgängen von SIOP sowie die Ausbildungsunterlagen, exkl. Literaturempfehlungen. Verpflegungs- und Aufenthaltskosten sowie Reisespesen sind Sache der TN. Massgebend für die Lehrgangskosten sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung publizierten Preise. Preisanpassungen sind jederzeit möglich.


Zahlungstermin

Die Zahlung der Lehrgangs-/Kursgebühren ist rechtzeitig vor Lehrgangs-/Kursbeginn zu leisten, spätestens 10 Tage vor dem ersten Kurstag.


Abmeldungen, Umbuchungen und Austritte

Abmeldungen, Umbuchungen, Unterbrüche und Austritte haben schriftlich zu erfolgen.

Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 20% der Lehrgangs-/Kurskosten. Bei Stornierungen zwischen 5 und 15 Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 40% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als 5 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig.

Umbuchungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von CHF 90.–. Bei Umbuchungen zwischen 5 und 15 Wochen vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn werden 40% der Lehrgangs-/Kurskosten fällig; bei weniger als 5 Wochen vor Lehrgangs-/Kursbeginn wird der gesamte Betrag fällig. Kann der Lehrgang oder das Seminar trotz Umbuchung mit voller Teilnehmerzahl geführt werden, entfallen diese Kosten, sofern der vereinbarte Lehrgang/Kurs tatsächlich besucht wird. Wird ein Unterbruch des Lehrgangs gewünscht, muss dies schriftlich begründet werden. Die Rechnung ist trotz

Unterbruch fristgerecht zu bezahlen. Der Lehrgang kann innerhalb von maximal zwei Jahren fortgesetzt werden. Eine Fortsetzung ist nur in Lehrgängen möglich, welche nicht ausgebucht sind. Eine mögliche Teilnahme wird frühestens 1 Woche vor Lehrgangsstart kommuniziert. Wenn durch SIOP kein Lehrgang zur Forstsetzung angeboten werden kann, besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.– an.

Bei Austritt aus einem laufenden Lehrgang besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.

Allfällige Stornierungskosten für Reisen und Unterkunft bei Abmeldung, Umbuchung, Unterbruch oder Austritt werden vollumfänglich dem TN belastet.


Ausschluss

TN, welche durch ihr Verhalten den Lernprozess der anderen TN massiv stören oder verunmöglichen, können vom Lehrgang ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.


Prüfungszulassung

Die Aufnahme in die Lehrgänge von SIOP begründet nicht die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung. Die TN sind für die Zulassungsabklärung selbst verantwortlich. Bei einem negativen Zulassungsentscheid besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Lehrgangs-/Kurskosten oder eines Teils davon.


Durchführungsgarantie

SIOP garantiert die Durchführung aller Kurse und Lehrgänge an den geplanten Terminen. Bei Absage einer Veranstaltung wird der/die TN für die daraus entstehenden Umtriebe mit 10% der Kurskosten. Anspruch auf eine Entschädigung besteht bei Vorliegen der Anmeldung und bereits bezahlten Kursgebühren. Kann SIOP die Umstände, welche zur Absage oder Verschiebung des Lehrgangs/Kurses führen, nicht beeinflussen, entfällt der Entschädigungsanspruch. Insbesondere besteht kein Entschädigungsanspruch bei Absagen, Verschiebungen und Programmanpassungen infolge von Reglements Änderungen durch Berufsverbände bzw. durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, infolge kurzfristiger Ausfälle von Kursleitenden, Druckfehlern, Änderungen von Flugplänen und infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen.


Terminabtausch

Verpasste Kurstermine können bei begründeten Ereignissen im Rahmen der Vorgaben der Prüfungsträger sofern möglich in einem Parallellehrgang besucht werden.


Ersatztermine und Kurssetting

SIOP ist berechtigt, infolge von Reglements Änderungen durch Berufsverbände bzw. durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, infolge kurzfristiger Ausfälle von Kursleitenden, Druckfehlern, Änderungen von Flugplänen und infolge von Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen Kurstage nicht an den vorgesehenen Terminen durchzuführen und Ersatztermine anzubieten oder Präsenzveranstaltungen durch virtuelle Kurstage oder hybride Lernsettings zu ersetzen. SIOP ist berechtigt bei Epidemien und Pandemien im Präsenzunterricht das Tragen von Schutzmasken anzuordnen. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.


Teilnahmebestätigung

Die Teilnehmenden erhalten von der Kursleitung im Nachgang eine Teilnahmebestätigung, sofern sie mindestens 85 % aller Lektionen des Kurses besucht haben und die transferaufgaben erfüllt haben. In Zweifelsfällen entscheidet die Kursleitung.


Urheberrecht

Informationen und Unterlagen aus den Kursen und Lehrgängen dürfen unter Quellenangabe für nicht kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden.


Vertraulichkeit

Vertrauen ist ein wichtiges Gut. Alle Teilnehmenden verpflichten sich sämtliche gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dazu gehört auch ein respektvoller Umgang miteinander.


Datenschutz

Im Grundsatz halten wir uns an die schweizerische Datenschutzgesetzgebung. Vgl. Datenschutzbestimmungen KompetenzHaus GmbH.

SIOP darf die Adress- und Kontaktdaten ohne vorherige Einwilligung des TN an die Kursleitenden und Teilnehmenden der Veranstaltung weitergeben. Die Adress- und Kontaktdaten dürfen von der SIOP zudem und ausschliesslich zu statistischen Zwecken und im Rahmen von Epidemien und Pandemien für das Contact Tracing an Behörden und Kooperationspartner weitergegeben werden.

Im Rahmen der Lehrgänge und Veranstaltungen entstandenes Bildmaterial darf von SIOP für Werbezwecke verwendet werden, insbesondere kann dieses ohne vorherige Einwilligung des TN in Printprodukten, auf der Website und in Sozialen Medien veröffentlicht werden. Der/die TN kann die Entfernung von Bildmaterial von der Website und von Sozialen Medien verlangen.


Versicherung

Im Rahmen sämtlicher von SIOP organisierten Lehrgängen, Seminaren, Kursen, Veranstaltungen, Reisen etc. ist der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung und einer Unfallversicherung Sache der TN.


Rechtliche Informationen

Neukirch, 01.08.2021, es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Arbon TG.

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