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18 February 2022

Keine Kinderarbeit – Jugendarbeitsschutz Schweiz

Kinderarbeit Jugendschutz Arbeitssicherheit

Keine Kinderarbeit – Jugendarbeitsschutz Schweiz

  • Unter welchen Bedingungen darf ein Schüler einen Ferienjob annehmen?
  • Darf ein Jugendlicher am Wochenende arbeiten?
  • Ab welchem Alter dürfen Jugendliche beschäftigt werden?
  • Gibt es Tätigkeiten, die verboten sind?
  • Gibt es Höchstarbeitszeiten?
  • Darf ein Jugendlicher gefährliche Arbeiten ausführen?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?


Das sind nur einige Fragen, die beantwortet werden müssen und für viele Betriebe relevant sind. Das Arbeitsgesetz (ArG) und seine Verordnungen (ArGV 5) enthalten besondere Vorschriften zum Schutz von jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Als «jugendlich» gelten Arbeitnehmende ab der Geburt bis zum 18. Geburtstag. Einen Überblick bieten die Broschüren des SECO (Arbeit - Arbeitsbedingungen - Arbeitnehmerschutz - Jugendliche)


Tipp: Mit dem Thema Jugendarbeitsschutz auseinandersetzen

Wissen gibt Sicherheit – Umsetzen Erfolg

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