
Was ist die ASA Richtlinie?
Die ASA-Richtlinie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber über den Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) gemäss Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) Art. 11a sowie die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen, Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) und des Gesundheitsschutzes.
Die Richtlinie ist übrigens seit 2000 für jedes Unternehmen verpflichtend. Die Umsetzungsart und -tiefe ist abhängig von der Betriebsgrösse und ob in einem Betrieb besondere Gefährdungen (Anhang 1 der EKAS Richtlinie 6508) vorhanden sind. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Beratungsangebot oder unserem Kursangebot.
Die EKAS hat weitere Richtlinien herausgegeben. Ein Blick in die Richtlinien lohnt sich.
https://www.ekas.admin.ch/index-de.php?frameset=208
Tipp: Die aktuelle Version der EKAS 6508 ist vom 01.01.2022
Wissen gibt Sicherheit – Umsetzen Erfolg
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